Arbeit ist in Österreich noch immer viel zu hoch und Vermögen zu niedrig besteuert. Doch viele ArbeitnehmerInnen haben gute Chancen, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen – etwa, weil sie zu wenig verdient haben, um überhaupt Lohnsteuer zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel WiedereinsteigerInnen in den Job, Lehrlinge oder auch FerialjobberInnen.
Geld retour gibt es außerdem, wenn man sich beruflich weiterbildet, Ausgaben zur Wohnraumschaffung hatte oder Kinderbetreuung finanzieren musste. Aber auch Kleinverdiener, die gar keine Steuer gezahlt haben, erhalten Geld zurück.
Machen Sie daher Ihre ArbeitnehmerInnenverlagung und holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück. Die folgenden 10 Tipps zeigen, wo ArbeitnehmerInnen Steuer sparen können.
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Übrigens, der Gewerkschaftsbeitrag muss bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht extra angeführt werden, wenn er mittels Gehaltsabzug bezahlt wird, – die Steuerbegünstigung erfolgt bei Gehaltsabzug sofort.