Kranksein im Ausland kann trotz E-Card teuer werden – Reiseversicherung und Information schützen vor Überraschungen
Wien (OTS/AKNÖ) – Hitzekoller auf Kos, Badeunfall auf Mallorca: Krank sein im Urlaub kann teuer werden. Wenn man bei einem privaten Arzt landet, schützt auch die E-Card nicht vor hohen Rechnungen. AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum rät, sich rechtzeitig zu erkundigen, welche ÄrztInnen am Urlaubsort Kassenverträge haben. Im Zweifelsfall sollte man sich Gedanken über eine Reiseversicherung machen.
Es sieht einfach aus: ÖsterreicherInnen mit E-Card sind automatisch in allen EU-Ländern und in EWR-Staaten wie Norwegen und der Schweiz krankenversichert. Etwas komplizierter ist es in der Türkei und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien: Dort braucht man für die Krankenversicherung einen Urlaubskrankenschein, den der Dienstgeber ausstellt. Nur: In all diesen Ländern gilt die Versicherung nur für ÄrztInnen und Krankenhäuser, die einen Vertrag mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen haben. Wer “versehentlich” in einer Privatordination landet, muss wie in Österreich die Rechnung selbst bezahlen. “Man bekommt dann 80 Prozent dessen zurück, was ein Kassenarzt bei uns für die gleiche Leistung erhalten hätte”, erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum. “Auf den Mehrkosten bleiben UrlauberInnen sitzen.”
Vorher informieren: Der Experte rät, sich vorab zu informieren, welche ÄrztInnen und Krankenhäuser man im Ernstfall aufsuchen könnte. AK-Präsident Hermann Haneder fordert: “In jedem Hotel sollte eine Liste guter und erprobter Kassenärzte und der öffentlichen Spitäler aufliegen.” Die österreichischen Reiseveranstalter könnten das durchaus von ihren Partnerhotels verlangen und darauf in den Reiseunterlagen hinweisen. “Vom Cocktailempfang bis zu Tagesausflügen und Elefantenritten, die Hotels bieten eine Vielzahl von Services für ihre Gäste an, da sollte ein Aushang mit den Adressen der KassenärztInnen nicht zu viel verlangt sein”, sagt Haneder.
Wer in ländlichere Gegenden reist, wo es unter Umständen keine KassenärztInnen gibt, sollte außerdem eine Reiseversicherung abschließen: “Das sollte man unbedingt auch, wenn man in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR reist, wo es keine Abkommen zur Krankenversicherung gibt”, rät Fraunbaum. InhaberInnen von Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert. Es empfiehlt sich jedenfalls, sich vorher zu informieren.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Arbeits- und Sozialrecht
Josef Fraunbaum
01/58883 – 1408
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