Gesundheitsministerium, Sozialversicherung, Ländervertreter sowie Ärzte- und Apothekerkammer haben laut Aussendung des Hauptverbands der österr. SV den offiziellen Startschuss für das Projekt e-Medikation gegeben.
e-Medikation heißt: Vom Arzt verordnete oder vom Apotheker rezeptfrei erhältliche Medikamente werden elektronisch erfasst. Damit können Wechselwirkungen leichter überprüft und bereits bei der Verordnung berücksichtigt werden. Zudem werden Mehrfachverordnungen vermieden, die in manchen Fällen eine gesundheitliche Gefahr für die Patientinnen und Patienten darstellen können. Gerade ältere und chronisch kranke Menschen nehmen oft viele verschiedene Arzneimittel ein, die von verschiedenen Ärzten verordnet werden. Oft werden zusätzlich noch rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke besorgt. Aber auch junge Menschen oder sogar Kinder können von unerwünschten Wechselwirkungen betroffen sein: Egal, ob Antibabypille, Antibiotika, Hustensaft, Schmerz- oder Erkältungsmittel – jeder nimmt zumindest ab und zu Arzneimittel ein. e-Medikation ist daher auch für Menschen sinnvoll, die sich zwischendurch in der Apotheke schnell etwas gegen eine Erkältung besorgen.
Dr. Hans Jörg Schelling, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, zur Dimension des Projekts: “Die Sozialversicherung versteht ihren Auftrag als Anwalt der Versicherten in erster Linie in Sachen Patientensicherheit. Wenn es uns gemeinsam gelingt, mit e-Medikation unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden und Mehrfachverordnungen zu verhindern, haben wir viel für die Erfüllung dieses umfassenden Auftrags vorangebracht.”
Gesundheitsminister Alois Stöger zum Projekt: “Nach der Einführung der e-card ist dies ein weiterer bedeutender Schritt in der Nutzung von Informationstechnologie zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Es freut mich sehr, dass bei diesem ersten Teilprojekt der elektronischen Gesundheitsakte ELGA alle wichtigen Partner im Gesundheitswesen konstruktiv zusammenarbeiten.” e-Medikation bietet zudem auf Nachfrage eine Liste aller Medikamente, die von einem Patienten aktuell eingenommen werden oder zuletzt eingenommen wurden (sofern diese vollständig bei e-Medikation angegeben bzw. gespeichert wurden). Diese Medikationsübersicht umfasst die aktuelle Medikation und die Medikation der letzten sechs Monate.
Ab April: Pilotstart in 3 Regionen
Tatsächlich starten wird der Pilotbetrieb e-Medikation Anfang April 2011 in drei Regionen: Im 21. und 22. Bezirk in Wien, in den Bezirken Wels-Stadt, Wels-Land, Grieskirchen und Eferding in Oberösterreich sowie in den Bezirken Reutte, Imst und Landeck in Tirol. Rund 100 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, mehr als 50 Apotheken und 6 Krankenanstalten haben sich bisher freiwillig zur Teilnahme bereiterklärt. Mit der e-Medikations-Software ausgestattete Apotheken können ab 1. April PatientInnen zur Teilnahme am Pilotbetrieb anmelden. Die Ausstattung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit der e-Medikations-Software erfolgt im Laufe des April. Mit Ende April sollten alle teilnehmenden niedergelassenen ÄrztInnen und Apotheken ausgestattet sein. Wiener und Tiroler Krankenanstalten starten im Mai, das Klinikum Wels-Grieskirchen wird bereits ab Anfang April lesend auf e-Medikation zugreifen.
Dr. Bernhard Tilg, Gesundheitslandesrat in Tirol und Vorsitzender des Projektlenkungsausschusses: “Als Vorsitzender des Projektlenkungsausschusses freut es mich, dass wir ab 1. April die Pilotphase starten können. Mit diesem Projekt haben wir bewiesen, dass auch österreichweit im Gesundheitswesen sinnvolle Reformen möglich sind. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, die trotz harter Verhandlungen die e-Medikation zum Wohl der PatientInnen ermöglicht haben.”
Eine aktuelle Liste der teilnehmenden und bereits mit der e-Medikations-Software ausgestatteten ÄrztInnen / Ärzte und Apotheken wird ab Pilotstart im Internet unter www.chipkarte.at/e-medikation veröffentlicht und laufend aktualisiert. Informationen zum Stand der bereits ausgestatteten ÄrztInnen und Apotheken sind auch bei der e-card Serviceline unter 050124 3311 zu erfragen. Die teilnehmenden Arztordinationen, Apotheken und Spitäler werden außerdem mit gut sichtbaren Türklebern gekennzeichnet.
Teilnahme für PatientInnen: Freiwillig und kostenlos
Die Teilnahme an e-Medikation ist freiwillig und nur mit Zustimmung der Patientin/des Patienten möglich. Aus gesetzlichen Gründen ist eine unterschriebene Zustimmungserklärung notwendig. Sie muss einmalig vor der erstmaligen Nutzung ausgefüllt und abgeben werden und kann jederzeit widerrufen werden. Damit bestätigt der Teilnehmer, dass Ärztinnen/Ärzte oder Apothekerinnen/Apotheker ihre Medikamentendaten nach genauen Regeln ansehen und ergänzen dürfen.
Aus ärztlicher Sicht liegt die Stärke von e-Medikation laut MR Dr. Walter Dorner, Präsident der Österreichischen Ärztekammer: “Sie könnte uns ein Mehr an Sicherheit bringen. Das gilt besonders dann, wenn Medikamente ohne ärztliche Verschreibung direkt in der Apotheke gekauft oder wenn mehrere Ärzte besucht werden. Mit dem Pilotprojekt stehen jetzt organisatorische, technische und finanzielle Bedingungen auf dem Prüfstand.”
Und Mag. Heinrich Burggasser, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, ergänzt: “Mit der e-Medikation können wir ApothekerInnen unsere PatientInnen noch besser bei der richtigen Einnahme von Arzneimitteln unterstützen. Doppelverordnungen oder unerwünschte Wechselwirkungen werden durch unsere Hilfe und Kontrolle nahezu ausgeschlossen. In diesem Sinne wird die Arzneimittelsicherheit durch die ApothekerInnen weiter verbessert.”
Wie funktioniert e-Medikation?
Jede/jeder teilnehmende Patientin/Patient erhält ein “Arzneimittelkonto”. Darin werden die ärztlich verordneten und in der Apotheke bezogenen Arzneimittel für die Dauer der Einnahme und sechs Monate danach gespeichert. Die Ärztin/der Arzt kann bei einer neuen Verordnung die aktuellen Daten abrufen und die neue Medikation entsprechend prüfen. Durch Stecken der e-card ist eine Prüfung auch in Apotheken möglich.
Sicherer Zugriff durch e-card
Die technische Basis für e-Medikation bildet das hoch sichere e-card-System, wobei die persönlichen Arzneimitteldaten nicht auf der e-card selbst, sondern in einem Arzneimittelkonto gespeichert werden. Die e-card des Patienten dient dabei als Zugangs-Schlüssel zu den Arzneimitteldaten. Auf der e-card selbst werden keine Arzneimitteldaten gespeichert.
Das gesamte Projekt e-Medikation wurde von der Datenschutzkommission genehmigt. Alle Projektpartner (Bund, Länder, Sozialversicherung, Österreichische Ärztekammer und Österreichische Apothekerkammer) stehen für den absoluten Schutz und die ausschließlich gesetzeskonforme Verwendung aller Daten ein.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw. einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.