Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern das jährliche e-card Service-Entgelt für das Jahr 2011 eingehoben. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt. Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn im Voraus überwiesen erhalten, wird das e-card Service-Entgelt von dieser Gehaltszahlung abgezogen.