Gibt es einen Anspruch auf “Hitzeferien”?

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Arbeitsrecht veröffentlicht.

Leider nein, es gibt für “Hitzeferien” keine gesetzliche Grundlage. Auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr müssen ArbeitnehmerInnen an ihrem Arbeitsplatz ausharren.

Unbestritten ist jedoch, dass an heißen Tagen Konzentration und Leistungsfähigkeit bei körperlicher wie bei geistiger Tätigkeit rapide abnehmen. Die Arbeitsqualität sinkt, während Fehleranfälligkeit und Unfallrisiko steigen. Aus diesen Gründen treffen den/die ArbeitgeberIn während einer Hitzeperiodezumindest ein paar Verpflichtungen.

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