Die Dienstanweisung zur Verwendung der ÖBB-Business Karte mag durchaus Einsparungen für die AUVA bringen. Dass dabei aber auch das „Günstigkeitsprinzip“ zur Anwendung kommen soll(d. h. dass die Dienstreise entweder vom Wohnort oder von der Dienststelle – je nachdem, was für die AUVA günstiger kommt) Anwendung finden soll, ist unserer Meinung nach nicht dienstordnungskonform. Ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu haben wir bei der AK/NÖ in Auftrag gegeben.